Vorlehre Detailhandel & Pharma
Die neue Vorlehre Detailhandel & Pharma richtet sich an Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Stadt, welche eine Ausbildung im Detailhandel oder in einer Apotheke beginnen möchten, jedoch nach der obligatorischen Schulzeit den direkten Einstieg in die Lehre noch nicht geschafft haben.
Ihre Berufswahl ist weitgehend abgeschlossen, Sie haben noch keine Erstausbildung und auch keine weiterführende Schule besucht und sind höchstens 25 Jahre bzw. 20 Jahre alt.
Betriebe erhalten mit der neuen Vorlehre Detailhandel & Pharma die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler, welche sich für den Beruf interessieren, aber noch nicht über die erforderliche Reife oder die verlangten schulischen Voraussetzungen verfügen, gezielt während einem Jahr zusammen mit der Berufsfachschule Basel auf die Lehre vorzubereiten.
Voraussetzung für eine Anmeldung an der BFS
- Lernende sind Schüler/Schülerinnen im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft*
- Noch keine abgeschlossene Erstausbildung (Berufsbildung)
- Unter 25 Jahre alt (Lernende aus BS) resp. unter 20 Jahre alt (wenn Lernende aus BL)
* Lernende aus anderen Kantonen können unter Umständen zugelassen werden. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Unterricht
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Schule sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Vorlehre Detailhandel & Pharma.
Der Unterricht (Fachunterricht und Branchenkunde) findet an zwei Tagen statt und wird von Lehrpersonen der Berufsfachschule Basel im Haus durchgeführt. Eine Übersicht finden Sie hier.
Kosten
Die Berufsbildung wird grundsätzlich vom Kanton, in welchem der Lehrvertrag ausgestellt wurde, bezahlt. Dies beinhaltet jedoch nicht die Kosten für Lehrmittel und -geräte, Schulmaterialien, eventuelle externe Diplomprüfungen oder Sprachaufenthalte.
Informationen zu Lehrmitteln, Computer und allfälligen Stipendien finden Sie hier.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt durch den Betrieb mit entsprechendem Formular direkt an die BFS Basel. Voraussetzung sind die Zulassung als Lehrbetrieb und ein unterzeichneter Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer der Vorlehre. Die/Der Lernende muss den Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben und die Zulassungsbedingungen erfüllen.
- Vorlehrbetrieb und Praktikant*in schliessen für die Zeit der Vorlehre einen Arbeitsvertrag ab (Muster Vorlehrvertrag siehe Unterlagen Anmeldungen).
- Vorlehrbetrieb meldet Praktikant*in bei der BFS Basel an (Anmeldeformular inkl. Kopie Arbeitsvertrag).
- Anmeldung wird von der BFS Basel geprüft. Anmeldung wird betätigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und freie Plätze vorhanden sind.
Lernende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, bzw. Betriebe, die Lernende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft anmelden, müssen beachten, dass sich die Lernenden gleichzeitig mit den entsprechenden Unterlagen bei der Koordinationsstelle für Brückenangebote BL bewerben müssen. Der Kanton Basel-Landschaft verlangt einen Vorlehrvertrag. Die BFS Basel bestätigt den Schulplatz, wenn die Anmeldung durch die Koordinationsstelle des Brückenangebots BL genehmigt wurde.
Die definitive Anmeldebestätigung durch die Berufsfachschule erfolgt ab folgenden Daten:
1. Januar für Lernende aus der obligatorischen Bildung (z.B. Volksschulen, Sekundarstufe 1)
1. April für Lernende aus der nachobligatorischen Bildung (z.B. aus einem Brückenangebot BS)
Kantonale Koordinationsstellen
Basel-Stadt:
Gap – Case Management Berufsbildung
Haus der Berufsbildung
Rosentalstrasse 17
4058 Basel
E-Mail: gap@bs.ch
► Website Zentrum für Brückenangebote Basel-Stadt (externer Link)
Basel-Landschaft:
Brückenangebote
Rosenstr. 25
4410 Liestal
E-Mail: brueckenangebote@bl.ch
► Website Koordinationsstelle Brückenangebote Basel-Landschaft (externer Link)
Auskünfte
Hier finden Sie die kontaktangaben der Sachbearbeitenden an der BFS sowie die Daten der Informationsveranstaltungen.