Repetition QV Apotheke

Absolventinnen und Absolventen, welche das Qualifikationsverfahren (QV) nicht bestanden haben, können dieses maximal zwei Mal repetieren. Dabei gelten die Bestehenskriterien und Notenberechnungen jener Bildungsverordnung, nach welcher die Ausbildung angetreten wurde.
Ungenügende Prüfungsfächer bzw. Qualifikationsbereiche können jeweils zum nächsten ordentlichen Prüfungstermin wiederholt werden.
Die Repetitionsart ist abhängig von mehreren Faktoren und kann in folgenden Varianten erfolgen:
Mit Lehrvertragsverlängerung
Sie repetieren mit Lehrvertragsverlängerung?
Somit ist ein Schulbesuch in den nicht erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationsbereichen für ein Jahr und somit das Schreiben von neuen Erfahrungsnoten wie auch Ablegen der Abschlussprüfungen der entsprechenden Fächer für Sie obligatorisch.
Für das QV zählen die neu erarbeiteten Noten, auch wenn diese tiefer ausfallen als die ursprünglichen Noten.
Detaillierte Informationen finden Sie in den ausbildungsspezifischen Merkblättern.
Ohne Lehrvertragsverlängerung
Sie repetieren ohne Lehrvertragsverlängerung?
Ein Schulbesuch und das Erarbeiten von neuen Erfahrungsnoten ist freiwillig.
Neue Erfahrungsnoten zählen nur, wenn der Unterricht während 2 Semestern besucht und alle Prüfungsarbeiten geschrieben werden.
Die Abschlussprüfungen der nicht erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationsbereichen sind in jedem Fall abzulegen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den ausbildungsspezifischen Merkblättern.
Nachholbildung/Berufsabschluss für Erwachsene nach Art. 32 BBV
Für Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 BBV gelten spezielle Regelungen. Diese finden Sie in der Kurzversion des Merkblatts unter Punkt c).
Merkblätter
Folgend finden Sie die Merkblätter betreffend Repetition für Fachleute Apotheke EFZ (FaApo) als Kurz- und Vollversion:
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Abschlussprüfungen und dem Anmeldeverfahren auf der Seite der Lehrabschlussprüfungen Basel-Stadt (externer Link).
Anmeldung
Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung für Lernende mit Lehrvertrag erfolgt durch den Lehrbetrieb und ist an das Erziehungsdepartement Basel-Stadt Mittelschule und Berufsbildung zu richten.
Repetierende ohne Lehrvertrag sowie Kandidaten, welcher nach Artikel 32 (Berufsabschluss für Erwachsene) abschliessen, sind für ihre Anmeldung selbst verantwortlich.
Anmeldung für den Schulbesuch mit neuen Erfahrungsnoten:
Anmeldung an das Qualifikationsverfahren → muss in jedem Fall ausgefüllt werden!
- Lehrabschlussprüfungen Basel-Stadt (externer Link)