Aufnahme BM1
Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)
Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsmaturitätsausbildung während der Lehre sind:
- ein abgeschlossener Lehrvertrag und
Voraussetzung für die Aufnahme in die BM 1 ist, dass ein gültiger Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen wurde. Der Lehrbetrieb muss die BM anbieten, damit diese Ausbildung gemacht werden kann.
Tipp: Am besten suchen Sie von Anfang an einen Lehrbetrieb, der die BM unterstützt. Im Lehrstellennachweis LenaBB sind diese Betriebe speziell gekennzeichnet. - eine Übertrittberechtigung
Am Ende der obligatorischen Schulzeit muss die Übertrittsbedingungen deines Wohnkantons für die Berufsmaturität erfüllt sein. Du brauchst also im dritten Jahr der Sekundarschule eine „Berechtigung für den Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BM“. Wenn diese nicht erreicht wurde, können Lernende mit Schulort Basel-Stadt zur Schule im Frühlingssemester des letzten Schuljahrs die freiwillige Aufnahmeprüfung machen.
Wenn Sie im Januar-Zeugnis der letzten Sekundarklasse die Übertrittsberechtigung nicht erreicht haben, können Sie sich bis Ende Januar für die freiwillige Aufnahmeprüfung im Frühlingssemester anmelden. Diese freiwillige Aufnahmeprüfung steht ausschliesslich Lernenden offen, welche sich noch in der Schule (Sek I Basel-Stadt) befinden.
Sie findet für alle BM-Ausrichtungen in den Fächern Deutsch und Mathematik statt und wird vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt durchgeführt. Weitere Informationen, die Anmeldung zur freiwilligen Aufnahmeprüfung BM 1 und Übungsserien finden Sie unter diesem externen Link.
Volksschulabschluss vor 2017
Wenn Sie Ihre obligatorische Schulzeit vor Juli 2017 beendet haben, werden Sie nach den alten Richtlinien aufgenommen und können gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung absolvieren, wenn Sie nicht prüfungsfrei aufgenommen werden können. Informationen erhalten Sie vom Schulsekretariat.
Lernende aus anderen Kantonen als Basel-Stadt werden gemäss den Aufnahmebedingungen des Kantons, in dem die obligatorische Schulzeit abgeschlossen wird, aufgenommen.
Anmeldung Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)
Besprechen Sie Ihren Wunsch, die Berufsmaturität zu absolvieren, mit Ihrer Berufsbildnerin/Ihrem Berufsbildner. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie es in Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb unterschreiben. Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt an die Berufsfachschule Basel.
Die Abteilungsleitung Berufsmaturität der Berufsfachschule Basel teilt Ihnen im Anschluss mit, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden können oder ob Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren müssen.
Auskünfte
Hier finden Sie die kontaktangaben der Sachbearbeitenden Berufsmaturität an der BFS und weiteren Schulen sowie die Daten der Informationsveranstaltungen.