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Aufnahme BM1

Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsmaturitätsausbildung während der Lehre sind:

  1. ein bestehender Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  2. eine „Berechtigung für den Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BM“ am Ende der obligatorischen Schulzeit 

Wenn Sie die Berechtigung im Januar-Zeugnis des Abschlussjahres (Sek l Basel-Stadt) nicht erfüllen, können Sie sich bis Ende Januar für die freiwillige Aufnahmeprüfung anmelden. Weitere Informationen zur freiwilligen Aufnahmeprüfung erhalten Sie unter dem folgenden Link.

Wenn Sie Ihre obligatorische Schulzeit vor Juli 2017 beendet haben, werden Sie nach den alten Richtlinien aufgenommen und können gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung absolvieren, wenn Sie nicht prüfungsfrei aufgenommen werden können. Lernende aus anderen Kantonen als Basel-Stadt werden gemäss den Aufnahmebedingungen des Kantons, in dem die obligatorische Schulzeit abgeschlossen wird, aufgenommen. 

Anmeldung Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Besprechen Sie Ihren Wunsch, die Berufsmaturität zu absolvieren, mit Ihrer Berufsbildnerin/Ihrem Berufsbildner. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie es in Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb unterschreiben. Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt an die Berufsfachschule Basel.

Die Abteilungsleitung Berufsmaturität der Berufsfachschule Basel teilt Ihnen im Anschluss mit, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden können oder ob Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren müssen.

Weiterführende Dokumente und Links