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Aufnahme

Aufnahme in die Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Damit Sie die Berufsmaturität während der Lehre besuchen können, benötigen Sie einen abgeschlossenen Lehrvertrag (EFZ). Die weiteren Aufnahmebedingungen finden Sie unter Aufnahme BM 1.

Aufnahme in die Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Damit Sie die Berufsmaturität nach der Lehre besuchen können, benötigen Sie eine abgeschlossene berufliche Grundbildung (EFZ). Die weiteren Aufnahmebedingungen finden Sie unter Aufnahme BM 2.

Daten

Die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Basel-Stadt führen gemeinsame Informationsveranstaltungen an allen Standorten und zu allen Ausrichtungen durch. Die genauen Daten finden Sie unter Weiterführende Dokumente und Links.

Gesetzliche Grundlagen

Die Zulassung zu den kantonalen Berufsmaturitätsschulen regelt die Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt.

Weiterführende Dokumente und Links

  • Freiwillige Aufnahmeprüfung Basel-Stadt Sek ll (Für Schülerinnen und Schüler, die im ersten Zeugnis der dritten Sekundarschulklasse noch nicht die Berechtigung für die Wunschschule oder die Berufsmaturität (BM1) erlangt haben.)