Aufnahme
Gesetzliche Grundlagen
Die Zulassung zu den kantonalen Berufsmaturitätsschulen regelt die Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt.
Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)
Damit Sie die Berufsmaturität während der Lehre besuchen können, benötigen Sie unter anderem einen abgeschlossenen Lehrvertrag (EFZ).
Die weiteren Aufnahmebedingungen finden Sie unter Aufnahme BM 1.
Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)
Damit Sie die Berufsmaturität nach der Lehre besuchen können, benötigen Sie unter anderem eine abgeschlossene berufliche Grundbildung (EFZ).
Die weiteren Aufnahmebedingungen finden Sie unter Aufnahme BM 2.
Informationsveranstaltungen
Die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Basel-Stadt führen gemeinsame Informationsveranstaltungen an allen Standorten und zu allen Ausrichtungen durch.
Die genauen Daten finden Sie unter «Weiterführende Dokumente und Links».
Weiterführende Dokumente und Links
- Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt
- Daten Informationsveranstaltungen
- Anmeldung für die freiwillige Aufnahmeprüfung unter: www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs
(Das Anmeldesystem ist vom 08. bis 31. Januar 2024 (16 Uhr) offen, die Anmeldung ist nur in diesem Zeitraum möglich.)
Auskünfte
Berufsfachschule Basel
Herr Gérôme Guadagno
Sachbearbeiter Berufsmaturität
Kohlenberggasse 10, 4001 Basel
Telefon: +41 61 267 55 07
E-Mail: gerome.guadagno@bs.ch