Hauptnavigation
Breadcrumb-Navigation
FAQ für Erziehungsberechtigte
Zuständigkeiten
Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Am besten erreichen sie diese per Mail unter vorname.nachname@edubs.ch (Beispiel: franziska.muster@edubs.ch). Bitte beachten Sie, dass Lehrpersonen bei uns an der Schule keine direkte Telefonnummer haben.
Mit dem erfüllten 18. Altersjahr ist Ihr Sohn volljährig. Ist er urteilsfähig, kann er seine Rechte und Pflichten selbständig wahrnehmen und braucht keine gesetzliche Vertretung mehr. Wir dürfen Eltern von erwachsenen Lernenden nur mit deren Einverständnis einbeziehen.
Bitte informieren Sie in der Schule die Klassenlehrperson (vorname.name@edubs.ch) und besprechen Sie mit Ihrer Tochter, dem Arzt/der Ärztin und der Berufsbildnerin/dem Berufsbildner, wer ansonsten welche Informationen erhalten soll.
Ermutigen Sie Ihren Sohn, in einem ersten Schritt das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson zu suchen und die Probleme anzusprechen. Wenn er unsicher ist, kann er auch eine Kollegin oder einen Kollegen mitnehmen. Falls keine Lösung gefunden wird, kann er sich an die Klassenlehrperson (vorname.name@edubs.ch) wenden oder als nächste Anlaufstelle an die Abteilungsleitung.
Berufsmaturität
Oliver Hungerbühler, Abteilungsvorsteher Berufsmaturität, beantwortet Ihnen und Ihrem Kind gerne Ihre Fragen direkt. Sie erreichen ihn telefonisch unter 061 267 54 34 oder per Mail unter oliver.hungerbuehler@bs.ch. Allgemeine Informationen finden Sie hier.
Noten und Absenzen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird das Portal für Berufsbildende eingeführt und das Absenzenheft abgelöst. Dann werden Absenzen von den Berufsbildenden digital im Portal für Berufsbildende entschuldigt. Die Berufsbildenden werden mittels E-Mail über Absenzen informiert und sind dazu angehalten, die Absenzen nach der Ereignismail zu bearbeiten. Die Verantwortung für die Bearbeitung der Absenzen liegt bei den Berufsbildenden. Die Berufsbildenden werden monatlich durch das Sekretariat auf unbearbeitete Absenzen aufmerksam gemacht. Erziehungsberechtigte von unmündigen Lernenden werden ebenfalls mittels E-Mail über Absenzen informiert.
Ihre Tochter muss ihren Urlaub auf die Zeit der Schulferien Basel-Stadt legen.
Jokertage oder Urlaubskontingente gibt es an der Berufsfachschule nicht. Informationen zu Urlaubsgesuchen finden Sie und die Lernenden hier.
In der Grundbildung gibt es keine Notenvorgabe, die Noten dienen der Orientierung und die Zeugnisnoten werden für die Berechnung der Erfahrungsnoten benötigt. Bei mehreren ungenügenden Noten suchen die Klassenlehrpersonen das Gespräch mit den Lernenden, den Lehrbetrieben und bei minderjährigen Lernenden auch mit den Eltern. Gemeinsam werden die Gründe für die mangelnde Leistung gesucht und Fördermassnahmen oder andere mögliche Lösungen (z.Bsp. Wechsel vom einer EFZ- in eine EBA-Ausbildung) besprochen.
Im Bereich der lehrbegleitenden Berufsmaturität gilt folgende Promotionsregelung: Das Zeugnisdarf einmal während der Lehre provisorisch sein, beim zweiten Mal muss die Berufsmaturität abgebrochen und die Ausbildung als EFZ-Lehre ohne BM beendet werden. Nach Abschluss der
EFZ-Lehre gibt es die Möglichkeit, die Berufsmaturität als BM2 (Vollzeit 1 Jahr oder berufsbegleitend 2 Jahre) zu absolvieren.
Um definitiv befördert zu werden, müssen in der BM die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Notenschnitt von 4.0
- Maximal 2 ungenügende Noten
- Maximal 2 Minuspunkte (Noten unter 4.0)
Unterstützung und Förderung
Als niederschwelliges und kostenloses Angebot empfehlen wir den Besuch unserer Lernberatung. Je nach Situation übernimmt die Lernberatung auch die Weitervermittlung an den Schulpsychologischen Dienst oder eine andere geeignete Institution.
Sollte Ihr Sohn bereits über einen Nachteilsausgleich der Vorgängerschule verfügen, muss er mit der Lernberatung Kontakt aufnehmen. Die Berufsfachschule Basel erstellt einen neuen Nachteilsausgleich. Die Grundlagen dafür sind ein aktueller Befund und ein Attest der kantonalen Fachstelle für Förderung und Integration.
Sofern ein aktueller Befund und ein von der kantonalen Fachstelle Förderung und Integration ausgestelltes Attest vorliegen, wird der Nachteilsausgleich berücksichtigt. Ihre Tochter kann zur Unterstützung den spezifischen Förderkurs Deutsch für Lernende mit einer Lese- und Rechtschreibstörung besuchen und das Begleitete Lernen nutzen.
Am besten bespricht Ihr Sohn das Problem direkt mit der Klassenlehrperson oder, falls er in einer EBA-Lehre ist, mit der zuständigen Lehrperson für Fachkundige individuelle Begleitung (FiB). Die Lehrpersonen werden Ihren Sohn unterstützen. Er kann sich auch zuerst bei der Lernberatung melden und die Situation dort besprechen. Falls das Problem immer noch besteht, kann er sich auch an die/den Abteilungsvorstehende/n wenden.
Auf unserer Homepage unter der Rubrik «Fördern und Beraten» sind alle Angebote ersichtlich.
Im Lerntreff sind zu den aufgeführten Zeiten Lerncoaches vor Ort. Sie helfen Ihrer Tochter, Aufgaben zu verstehen, Lernprobleme zu meistern und an Aufträgen und Projekten zu arbeiten. Ihre Tochter kann sich dort auch auf Tests vorbereiten oder PC-Probleme lösen. Das Begleitete Lernen ist freiwillig und kostenlos. Es ist keine Anmeldung nötig. Die Lernenden bestimmen die Anwesenheitsdauer selber.
Tage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Zeit: 16.15 - 19.30 Uhr
Ort: Lerntreff U3, Gebäude B
Die deutsche Sprache ist wichtig für den Lernerfolg Ihres Sohnes. Falls er einen Förderbedarf im Bereich Deutsch aufweist, erhält er eine Empfehlung für den Besuch eines Förderkurses Deutsch oder eines Förderkurses Deutsch als Zweitsprache. Bitte ermutigen Sie ihn, das Angebot anzunehmen und weiter an seinen Sprachkompetenzen zu arbeiten.
Die Gründe für schlechte Noten sind vielfältig. Hat Ihre Tochter zu wenig gelernt oder hat sie nicht effizient gelernt? Raten Sie ihr, sich in der Lernberatung zu melden und die Gründe herauszufinden. Sie kann dort auch erfahren, wie sie gezielter lernen kann. Wir raten ihr zudem, das Begleitete Lernen zu nutzen. Dort kann sie ohne Ablenkung für die Schule arbeiten und sich bei Bedarf Unterstützung holen. Besonders hilfreich ist eine regelmässige Nutzung des Angebots (z.B. jeden Dienstag von 17.00 – 18.30 Uhr). Weiteren fachbezogenen Nachhilfeunterricht bieten wir nicht an.
Die rechtlichen Grundlagen für den Besuch von Stützkursen (bei uns Förderkurse genannt) sind im Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13.12.2002 im Artikel 22 festgehalten.
4. Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.
Falls Ihre Tochter eine Empfehlung für einen Förderkurs hat, der Betrieb ihr aber keine Zeit zur Verfügung stellen will, kann sie sich an die/den für sie zuständige/n Berufsinspektorin/-inspektor wenden.
Besondere Bedingungen für die Ausübung eines Leistungssports müssen zuerst mit dem Betrieb und anschliessend mit der Berufsfachschule abgesprochen werden. In den Kantonen gibt es Fachstellen, die die Lernenden in diesen Belangen unterstützen.
Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Abteilung Sport/Sportamt, Leistungssport
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel Landschaft, Sportamt, Fachbereich Leistungssport
Die Berufsfachschule Basel hat eine mandatierte Ansprechperson beim Schulpsychologischen Dienst Basel-Stadt. Die Aufgaben der Schulsozialarbeit übernimmt die Lernberatung in erster Instanz und verweist bei Bedarf an weitere soziale Netzwerke.
Betriebe sind nicht verpflichtet, Lehrstellen mit BM anzubieten. Evtl. kann die/der zuständige Berufsinspektorin/Berufsinspektor vermitteln oder Ihre Tochter sucht nach einer anderen Lehrstelle, bei der die BM möglich ist.
Material und Infrastruktur
Alle Lernenden mit Lehrbeginn August müssen am Einführungstag ein eigenes Gerät (Notebook / Laptop) in den Unterricht mitbringen. Während der ganzen Ausbildungszeit wird dieses im Unterricht genutzt.
Beim Kauf eines eigenen Computers beachten Sie bitte unsere Geräteanforderungen. Es ist wichtig, dass Ihr Notebook / Laptop sämtliche in der Liste aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die erforderliche Software wird Ihnen von der Schule am Einführungstag zur Verfügung gestellt.
Wenn die finanziellen Mittel der Eltern und der Auszubildenden nicht ausreichen, kann der Kanton Basel-Stadt Stipendien gewähren. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Stipendien-Information für Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Eltern. Falls Sie nicht im Kanton Basel-Stadt stipendienberechtigt sind, finden Sie die Adressen der zuständigen Stipendienstelle hier.
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr gibt es im hauseigenen Kiosk der intervallo GmbH (Parterre Gebäude B) ein Angebot an frischen Gipfeli und Brötli, warme und kalte Snacks, Hotdogs und Pizza sowie eine grosse Auswahl an warmen und kalten Getränken. Den Lernenden stehen auch Mikrowellen zur Verfügung. Über den Mittag können Lernende auch die Mensa K17 des Gymnasiums Leonhard oder das Mittagsbuffet der irides GmbH (Blindenheim Basel) nutzen.
Im Gebäude A und B stehen den Lernenden Mietschränke zur Verfügung. Die Schlüssel sind gegen ein Depot von CHF 50.00 in der Mediothek erhältlich.
Ja, in der Mediothek im Gebäude C stehen den Lernenden Montags bis Freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr rund 7500 Bücher, Zeitschriften, Comics, Filme und Hörbücher für Recherche und Ausleihe zur Verfügung. Rund um die Uhr gibt es in der e-Thek Zugriff auf über 8000 elektronische Medien in Deutsch und Englisch. Weitere Informationen finden Sie hier oder in der Mediothek.
In der Mediothek stehen Arbeitsplätze, PC-Stationen mit Drucker und Kopierer und WLAN zur Verfügung. In der Chill-Zone kann sich Ihre Tochter ausruhen. Auch im Lerntreff kann Ihre Tochter von 7.30 – 21.30 Uhr in Lerngruppen oder alleine arbeiten. In jedem Gebäude gibt es weitere Aufenthaltsbereiche und Arbeitsplätze für Lernende. Ihre Tochter wird sicher einen geeigneten Ort finden.
Rolle und Rechte der Eltern/Erziehungsberechtigten
Bei uns finden Zeugnisgespräche mit den Lernenden statt und wir sind im Kontakt mit den Berufsbildenden. Falls Ihre Tochter/ Ihr Sohn minderjährig ist, werden Sie bei Bedarf einbezogen. Die Klassenlehrpersonen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Der Übergang ins Berufsleben stellt für die jungen Menschen eine grosse Herausforderung dar. Als Eltern können Sie viel dazu beitragen, damit sie diesen Schritt gut meistern. Sie helfen Ihrer Tochter, wenn Sie ihr immer mehr Verantwortung übertragen und sie bei Problemen so unterstützen, dass sie diese zunehmend selbst lösen kann. Die Rolle der Eltern verändert sich kontinuierlich. Während der Lehre gibt es bei vielen Lernenden Phasen der Frustration und Demotivation. Das ist auch für Eltern nicht einfach auszuhalten. Ihre Ermutigung und Ihre Präsenz sind hilfreich, suchen sie gegebenenfalls auch das Gespräch mit der Berufsbildnerin/ dem Berufsbildner. Ihre Tochter soll dabei erleben, dass sie selbst Verantwortung für Ihr Handeln trägt und dabei auch Fehler machen darf. Manchmal gibt es auch Situationen, in denen Sie als Eltern aus verschiedenen Gründen nicht die geeigneten Gesprächspartner sind. In einem solchen Fall empfehlen wir professionelle Unterstützung.
Laut Zivilrecht sind Sie als Eltern über die Volljährigkeit Ihrer Tochter hinaus verpflichtet, bis zum Abschluss der Lehre für ihren Unterhalt (Essen, Wohnen, etc.) aufzukommen. Sie können aber verlangen, dass sie sich mit einem Anteil ihres Lohnes daran beteiligt.
Die Lernenden sind nur dazu verpflichtet, ihre Berufsbildenden über die Noten zu informieren. Vereinbaren Sie mit Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn direkt, wie Sie einen Einblick bekommen können.
Die Mitarbeitenden der kantonalen Lehraufsicht sind für Lernende und Ausbildungsbetriebe in allen Belangen rund um den Lehrvertrag und die Ausbildung da. Die zuständige Berufsinspektorin oder der zuständige Berufsinspektor unterstützt Ihren Sohn mit Rat und Tat, zum Beispiel bei:
- Fragen zum Lehrvertrag
- Schwierigkeiten in der Ausbildung
- Auflösung des Lehrvertrags
Link: Lehraufsicht BS
Link: Lehraufsicht BL
In der Berufsfachschule kann sich Ihr Sohn in einem ersten Schritt an die Klassenlehrperson (vorname.nachname@edubs.ch) oder an die Lernberatung wenden. Die Lernberatung bietet allen Lernenden der BFS Basel Beratung, Coaching und Unterstützung, wenn Probleme im schulischen, beruflichen und privaten Zusammenhang das Lernen beeinträchtigen.