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Nachteilsausgleich
Lernende mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung oder Entwicklungsstörung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Detaillierte Informationen und die Richtlinien finden Sie hier.
Lernende und Eltern können sich mit allen Fragen zum Nachteilsausgleich an unsere Lernberatung wenden.
Wichtig zu beachten:
- Für die Berufsfachschule braucht es einen neuen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche der Sekundarschule sind ungültig.
- Für das Qualifikationsverfahren (QV) braucht es einen eigenen Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich für die Berufsschule gilt nicht mehr. Gesuche für einen Nachteilsausgleich am QV müssen bei der Lehraufsicht des zuständigen Kantons beantragt werden.